Allgemeine Geschäftsbedingungen - 

energetische Begleitung und Trauma-Therapie


§ 1 Anwendbarkeit, Begriffsbestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen LichtKraft (Christina Müller) und Kunden aus dem Dienstleistungsvertrag für energetische Begleitung und Trauma-Therapie gemäß § 611 Abs. 1 BGB.

Der Vertrag kommt zustande mit

LichtKraft
Praxis für Trauma-Therapie, energetische Heilarbeit und Tierkommunikation
Christina Müller
Brahmsstraße 11
90571 Schwaig b. Nürnberg
Mobil: 0176 / 244 709 15
E-Mail: christina@heilpraxis-lichtkraft.de

im Folgenden „LichtKraft“ genannt

und

einer Kundin / einem Kunden

im Folgenden „Kunde“ genannt.

Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch LichtKraft.


§ 2 Vereinbarung über energetische Begleitung und Trauma-Therapie
Die Vereinbarung kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot von LichtKraft annimmt und sich an LichtKraft zum Zwecke der energetischen Begleitung und Therapie wendet. LichtKraft ist jedoch berechtigt, die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B., wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht zu erwarten ist oder die Begleitung mit Gewissenskonflikten verbunden ist). Hierbei bleibt der Honoraranspruch von LichtKraft für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen erhalten.
LichtKraft berät den Kunden fachlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten, die bei LichtKraft zur Anwendung kommen. Der Therapiezeitraum richtet sich nach Vorgaben von LichtKraft, kann aber im Einzelfall länger dauern als zunächst angenommen. Mit der energetischen Begleitung und Trauma-Therapie werden die Selbstheilungskräfte angeregt, diese können von Mensch zu Mensch verschieden sein.
LichtKraft erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten zur notwendigen Begleitung und Therapie.
Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.


§ 3 Mitwirkung des Kunden
LichtKraft kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten, weißt jedoch daraufhin, dass eine konsequente Umsetzung der von LichtKraft empfohlenen Therapieansätze auch außerhalb der Therapiesitzungen (z.B. eigenverantwortliche Umsetzung von erlernten Affirmationen) zu einem optimalen Erfolg beitragen können.
LichtKraft ist berechtigt, die Begleitung und Therapie abzubrechen, wenn der Kunde Inhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder/und lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.


§ 4 Terminvereinbarungen/Terminabsagen/Seminare-Vorträge
Gesprächs- und Therapietermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese auf dem Postweg, per E-Mail, über SMS/WhatsApp oder telefonisch von LichtKraft bestätigt wurden.
Mit der Bestätigung kommt es somit zu einer Vereinbarung über eine energetische Begleitung und Trauma-Therapie und gleichzeitig einer Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Termin-Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin per Telefon, SMS/WhatsApp oder E-Mail erfolgen und von LichtKraft bestätigt werden.
Wird der Termin weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt, werden die für den Termin anfallenden Kosten zu 100% in Rechnung gestellt.
Tritt der Kunde bei Vorort-Terminen bei Ankunft von Christina Müller (LichtKraft) vom Dienstleistungsvertrag zurück oder ist am vereinbarten Termin nicht anwesend, werden zusätzlich die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

LichtKraft behält sich das Recht vor, Termine auch kurzfristig wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens LichtKraft kommen. Ab einer Verspätung, die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch oder per SMS/WhatsApp informiert.

LichtKraft behält sich das Recht vor, Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig auf Grund von Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben. Ein Ersatztermin wird schnellstmöglich bekannt gegeben. In Ausnahmefällen wird die Gebühr zurückerstattet.
Bei Seminar-/Vortragsabsagen durch einen Teilnehmer, die bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung eingehen, werden die bisher gezahlten Beträge voll zurückerstattet bzw. fallen keine Kosten an. Für spätere Absagen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag gibt es keine Kostenerstattung bzw. wird die Teilnahmegebühr voll in Rechnung gestellt.


§ 5 Honorar
LichtKraft hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen LichtKraft und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Honorarverzeichnis von LichtKraft. Für die Hausbesuche werden Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch LichtKraft gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt).

Informationen per Telefon oder E-Mail während einer laufenden Therapie
Kurze Informationen, Anpassung von Anwendungszeiträumen oder die Nachfrage zu Therapieverläufen sind in der Regel kostenfrei.
Darüber hinaus werden zu bereits bekannten Themen telefonische oder schriftliche Therapieanpassungen bzw. -erweiterungen in Form von E-Mails oder Nachrichten (SMS, WhatsApp) auf Basis der aktuellen Preisliste berechnet.

Wird eine Leistung außerhalb der Sprechzeiten in Anspruch genommen, wird ein Aufschlag von 75% berechnet.


§ 6 Zahlungsbedingungen
LichtKraft erstellt pro energetischer Begleitungs- und /Therapieeinheit eine Rechnung.
Alle gestellten Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
Wird die Zahlungsfrist um 7 Tage überschritten, kommt der Kunde sofort in Zahlungsverzug. LichtKraft wird nur eine einzige Mahnung versenden; erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. Sofern eine Rechnung nicht zeitgerecht überwiesen wurde, werden bereits für die 1. Mahnung Mahngebühren von 3,00 EUR auf der nachfolgenden Rechnung berechnet.
Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
Vermittelt LichtKraft Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z. B. Laborleistungen), dann ist LichtKraft berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In der Rechnung sind diese Beträge gesondert ausgewiesen. LichtKraft ist berechtigt, beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist LichtKraft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z. B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen LichtKraft und Dritten (z. B. Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.


§ 7 Auskunftspflicht/Datenschutz
LichtKraft beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
LichtKraft erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Der Inhalt von Begleitungs- und Therapiegesprächen unterliegt der Schweigepflicht.
LichtKraft behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.
Die Schweigepflicht ist nicht anzuwenden, wenn LichtKraft aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
LichtKraft führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen nicht zu; er kann auch keine Herausgabe dieser verlangen.
Sofern der Kunde eine Gesprächsakte verlangt, erstellt LichtKraft diese kosten- und honorarpflichtig aus ihren Aufzeichnungen. Soweit Originale dazugehören, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale bei LichtKraft befinden.


§ 8 Haftung von LichtKraft
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Von LichtKraft werden überwiegend Therapiemethoden angewendet, die schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht anerkannt sind. Daher wird kein Heilversprechen gegeben


§ 9 Urheberrecht
Die im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestellten Informationen (z. B. Therapiepläne oder Informationsblätter) sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte anzuerkennen und einzuhalten. Es werden keine Urheber-, Nutzungs- und sonstige Schutzrechte an den Inhalten auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist nur berechtigt, den Inhalt zu eigenen Zwecken zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Inhalt im Internet oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung der Inhalte in sozialen Netzwerken. Eine öffentliche Wiedergabe oder sonstige Weiterveröffentlichung und eine gewerbliche Vervielfältigung der Inhalte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte im abgerufenen Inhalt nicht entfernen. Urheberrechtsverletzungen werden in jedem Fall rechtlich verfolgt.


§ 10 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E- Mail) LichtKraft über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Bitte auch Name, Anschrift und, soweit verfügbar, Telefonnummer, Telefaxnummer und E- Mail-Adresse angeben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.


§ 11 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Gerichtsstand für beide Parteien: Amtsgericht Hersbruck, Schloßplatz 1-3, 91217 Hersbruck


§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.


Stand: 01.03.2026